In diesem Jahr feierten wir von Data Dialog EDV-Systeme GmbH unser Sommerfest in Halle an der Saale. Dazu starteten wir im Frühjahr eine Umfrage im Team, wohin wir einen Ausflug unternehmen wollen.
WeiterlesenWas ist ein Zeitarbeitsunternehmen?
Jetzt Neues entdecken & Wissen erweiternEin Zeitarbeitsunternehmen stellt seinen Kundenunternehmen (Entleiher) vorübergehend Personal zur Verfügung, d.h. der Arbeitnehmer ist für einen begrenzten Zeitraum in einem Entleihunternehmen tätig. Diese Überlassung wird auch als Zeitarbeit, Leiharbeit, Personalverleih oder Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet.
Die Zeitarbeit ermöglicht es dem Entleihunternehmen unter anderem,bei Personalengpässe oder Auftragsspitzen den Personalbedarf zu decken. Das Zeitarbeitsunternehmen, das den Arbeitnehmer überlässt, wird als Personal-Verleiher bezeichnet. Das Unternehmen, das die Arbeitskräfte leiht, ist der Personal-Entleiher. Die Beziehung zwischen dem Verleihunternehmen, dem Entleihunternehmen und dem Zeitarbeitnehmer ist eine Dreiecksbeziehung.
Folgende Beziehungen lassen sich skizzieren:
- Personaldienstleister (PDL) und Zeitarbeitnehmer: Der Zeitarbeitnehmer wird von einem Personaldienstleister über einen regulären Arbeitsvertrag angestellt. Dieser enthält u.a. Regelungen zu Urlaub und Gehalt, Prämien oder Regelungen zum Verhalten im Krankheitsfall. Der Zeitarbeitnehmer genießt somit die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers, wie z. B. Rentenleistungen, Krankenversicherung, Pflege- und Unfallversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Er unterliegt der Disziplinargewalt des Personaldienstleisters, der dafür sorgt, dass der Mitarbeiter zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist und seine Mitarbeiterpflichten gegenüber dem Kunden erfüllt.
- Personaldienstleister (PDL) & Entleihbetrieb: Zwischen dem Personaldienstleister und dem Entleihbetrieb besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜ-Vertrag), der die konkrete Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers, die Arbeitszeit im Einsatzbetrieb sowie den Verrechnungssatz festhält.
- Zeitarbeitnehmer und Entleihbetrieb: Der Zeitarbeitnehmer wird von dem Kundenunternehmen für einen begrenzten Zeitraum eingesetzt. Der Entleiher hat technische Weisungsbefugnis, damit er den Mitarbeiter vor Ort entsprechend anleiten und einweisen kann.
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