Branchenzuschläge

Was sind Branchenzuschläge?

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Branchenzuschläge wurden von den Tarifpartnern (Zeitarbeits-Arbeitgeberverbände und DGB-Gewerkschaften) in mehreren Einsatzbranchen durch den Abschluss von s.g. Branchenzuschlagstarifverträgen vereinbart. Einschlägig sind z.B. Branchenzuschlagstarifverträge in der Metall- und Elektrobranche (TV BZ ME), der Chemieindustrie (TV BZ Chemie), der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff), der Textil -und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) u.v.a. Durch Branchenzuschläge nähern sich die Löhne von Zeitarbeitskräften sukzessive den Löhnen vergleichbarer Festangestellter in der Einsatzbranche an.

Neben dem tariflich vereinbarten Grundgehalt erhalten Zeitarbeitskräfte nach einer festgelegten Beschäftigungszeit im gleichen Kundenbetrieb einen stufenweise steigenden tariflichen Gehaltszuschlag. Beispiel: nach 6 Wochen Einsatz erhöht sich der Grundlohn um 15%, nach 3 Monaten um 20%, nach 5 Monaten um 30% usw. Zumeist sind Branchenzuschläge in 6 Stufen vereinbart, wobei die 6. Stufe eine gewisse Sonderrolle spielt. In den meisten Branchenzuschlagsvereinbarungen entbindet die Anwendung der Stufe 6 von der equal-pay-Zahlung.

Durch die schrittweise Anpassung der Löhne von Leiharbeitern hat sich der Lohnunterschied zwischen Leiharbeitern und Stammarbeitern des Entleihbetriebes verringert.

So können Zeitarbeitsfirmen für faire Löhne sorgen, ihr Image als attraktiver Arbeitgeber stärken und die Mitarbeiterbindung festigen. Entleihende Unternehmen müssen ihre Branchenzugehörigkeit offenlegen. Alternativ kann diese auch bei der Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammer oder Gewerbeamt in Erfahrung gebracht werden.

AÜG-Reform

Im Zuge des reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wurden die Branchenzuschlags-Tarifverträge angepasst. Vertragspartner sind der Verband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), der Bundesverband der Arbeitgeber-Personaldienstleister (BAP) und die zuständigen DGB-Gewerkschaften.

Wesentlichster Punkt der Anpassungen war die Einführung der 6. Zuschlagsstufe.

Der Vorgängerverband der BAP hat zusammen mit dem Tarifvertrag für Zeitarbeit des DGB einen bundesweiten Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche abgeschlossen. Das Tarifsystem umfasst den Manteltarifvertrag (MTV-BAP), den Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV-BAP) und den Entgelttarifvertrag (ETV-BAP) und darüber hinaus elf Branchenzuschlagstarifverträge.

Folgende Tarifverträge wurden neu ausgehandelt und traten rückwirkend zum 1. April 2017 in Kraft:

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge in der Chemischen Industrie (TB BZ Chemie)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für ANÜ in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für ANÜ in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für ANÜ in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ HK)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für ANÜ in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für ANÜ in der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für ANÜ von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE – gewerblich)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für ANÜ in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck – gewerblich)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (TV BZ Eisenbahn)

Wann werden Branchenzuschläge fällig?

Der Branchenzuschlag zeichnet sich durch eine schrittweise Erhöhung der Entgelte aus.

Üblicherweise können Zeitarbeitskräfte nach 4 bis 6 Wochen die erste Zuschlags-Stufe erreichen, welche dann je nach Branche und Entgeltstufe einen Zuschlag zwischen 3% und 15% vorsieht. Die letzte Stufe wird zumeist nach 15 Monaten erreicht und legt Zuschläge zwischen 15% und 67% fest.

Gleichzeitig ist der Tarifvertrag des Zeitarbeitsverbandes (BAP oder iGZ) anzuwenden.

Wie hoch sind Branchenzuschläge?

Die Höhe des Branchenzuschlags ist stark abhängig von der qualifikationsabhängigen Entgeltgruppe (EG 1 bis EG 9) des Leiharbeitnehmers, der Einsatzbranche und der Dauer der Beschäftigung im gleichen Einsatzbetrieb. Abhängig von diesen Kriterien kommen Lohnaufschläge zwischen 3% (Bsp: Kunststoff verarbeitende Industrie (TV BZ Kunststoff), Einsatzdauer 6 Wochen, Entgeltgruppen 5-9) und 67% (Beispiel: Chemische Industrie (TV BZ Chemie), Einsatzdauer 15 Monate, Entgeltgruppen 1und 2) in Betracht.

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