Personaldienstleister

Was ist ein Personaldienstleister?

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Personaldienstleister unterstützen sowohl Kandidaten bei der Jobsuche und Karriereplanung als auch Unternehmen bei der Rekrutierung und dem Einsatz von Mitarbeitern. Personaldienstleistungen werden in der Regel von Personaldienstleistern oder Zeitarbeitsfirmen angeboten, hierbei geht es allerdings um mehr als nur Arbeitnehmerüberlassung bzw. Zeitarbeit.

Zu den Personaldienstleistungen gehören auch Aufgaben wie Personalbeschaffung, -vermittlung und -beratung. Insbesondere schalten Personaldienstleister Stellenanzeigen, führen Vorstellungsgespräche, stellen Personal ein und treten als Personalberater auf. Primär vermitteln Personaldienstleister Kandidaten an neue Arbeitgeber oder entsenden ihre eigenen Mitarbeiter an Entleiher. Daraus ergeben sich vielfältige Aufgaben zur Personalrekrutierung und -vermittlung.

In einem Personaldienstleister fallen unter anderem folgende Aufgaben an:

  • Ansprache und Finden von Kandidaten
  • Recruiting von Kandidaten
  • Durchführung von Vorstellungsgesprächen
  • Abschluss von Arbeitsverträgen und Dienstleistungsverträgen
  • Karrierecoaching
  • Beratung von Mitarbeitern und Unternehmen
  • Vermittlung von Mitarbeitern in Unternehmen
  • Personalplanung für Kunden
  • Reduzierung von Verwaltungskosten für Kunden

Was bedeutet Personaldienstleistung / Leiharbeit?

Bei der Leiharbeit wird ein Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Personaldienstleister) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Es besteht ein Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Leiharbeitnehmer, aber der Leiharbeitnehmer arbeitet direkt bei bzw. für den Entleiher.

In diesem Dreiecksverhältnis gehen die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers partiell auf den Entleihbetrieb über. Der Entleiher hat ein Weisungsrecht und ist mitverantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Allerdings kann nur der Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) weisungs- und pflichtwidriges Verhalten sanktionieren. Im Allgemeinen übernimmt der Personaldienstleister keine Garantie für die Qualität der ausgeführten Arbeiten und haftet nicht für Arbeitsunterbrechungen oder mangelhafte Ausführung der Arbeiten.

Sehr oft werden zeitaufwändige Tätigkeiten wie das Recruiting an Partner ausgelagert. Personaldienstleister übernehmen dann für das Kundenunternehmen die Entgegennahme von Bewerbungen, die Auswahl von Bewerbern nach festgelegten Kriterien und unterstützen bei den Vorstellungsgesprächen. Zeitarbeit dient dann als eine Art Probezeit, danach ist eine Übernahme möglich. Das Kundenunternehmen übernimmt kein Risiko, da das Vertragsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Personaldienstleister besteht.

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