Entleiher

Was sind Personal-Entleiher?

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Ein Unternehmen, das Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung als Dienstleistung in Anspruch nimmt, wird als Entleiher bezeichnet. Der Entleiher leiht sich vom Verleiher, in der Regel Zeitarbeitsfirmen oder Personaldienstleister, für einen bestimmten Zeitraum Zeitarbeitskräfte aus, um Personalengpässe, Auftragsspitzen usw. zu überbrücken bzw. zu kompensieren.

Das entleihende Unternehmen hat gegenüber dem Zeitarbeitnehmer ein Weisungsrecht, d.h. er gibt die zu verrichtende Arbeit vor, es besteht jedoch kein Vertragsverhältnis mit dem Leiharbeitnehmer, da er beim Personaldienstleister angestellt ist. Der Verleiher zahlt somit auch das Gehalt und hat alle gesetzlichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Zeitarbeitnehmer.

Der Entleiher zahlt eine Überlassungsgebühr an das Zeitarbeitsunternehmen – meist in Form eines Stunden-Verrechnungssatzes. Neben dem Weisungsrecht hat das Entleihunternehmen auch eine Fürsorgepflicht, d. h. er ist dafür verantwortlich, dass der Zeitarbeitnehmer vertragsgemäß beschäftigt wird (u. a. Einhaltung der Höchstarbeitszeit, Sicherheit am Arbeitsplatz usw.) und ist verpflichtet, dem verleihenden Unternehmen die geleisteten Arbeitsstunden zu bestätigen.

Aktuelle News zum Thema Leiharbeit / Zeitarbeit für Entleiher

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