Verleiher

Was sind Verleiher?

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Personaldienstleistungen haben ihren Ursprung in den Vereinigten Staaten: Die Rechtsanwälte Elmer L. Winter und Aaron Scheinfeld legten den Grundstein für die heute weit verbreitete Industrie.

Personaldienstleister / Verleiher sind heute in allen Arbeitsbereichen mit allen Qualifikationen vertreten. Insgesamt existieren in Deutschland ca. 11.500 Zeitarbeitsfirmen – sie beschäftigen ca 2% der Erwerbstätigen, das entspricht ca. 720.000 Zeitarbeitskräften (Stand Mitte 2021). Sie arbeiten mit Firmierungen zusammen und bieten eine breite Palette von Services an, um Personal zu gewinnen, einzusetzen und zu vermitteln. Personaldienstleistungen werden von Zeitarbeitsfirmen, Personaldienstleistungsagenturen oder gleichwohl Ingenieurbüros offeriert. Auch s.g. Mischbetriebe bieten mitunter Personal für andere Firmen an, welches sie temporär nicht selbst beschäftigen können.

Was ist Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Personaldienstleister) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Es besteht ein Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Leiharbeitnehmer, aber der Leiharbeitnehmer arbeitet direkt bei bzw. für den Entleiher.

In diesem Dreiecksverhältnis gehen die Rechte und Pflichten des Personaldienstleisters (als Arbeitgeber) teilweise auf den Entleiher über. Der Entleiher hat ein Weisungsrecht und ist mitverantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Allerdings kann nur der Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) weisungs- und pflichtwidriges Verhalten sanktionieren. Im Allgemeinen übernimmt der Personaldienstleister keine Garantie für die Qualität der ausgeführten Arbeiten und haftet nicht für Arbeitsunterbrechungen oder mangelhafte Ausführung der Arbeiten.

Sehr oft werden zeitaufwändige Tätigkeiten wie das Recruiting an Partner ausgelagert. Personaldienstleister übernehmen dann für das Kundenunternehmen die Entgegennahme von Bewerbungen, die Auswahl von Bewerbern nach festgelegten Kriterien und unterstützen bei den Vorstellungsgesprächen. Zeitarbeit dient dann als eine Art Probezeit, danach ist eine Übernahme möglich. Das Kundenunternehmen übernimmt kein Risiko, da das Vertragsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Personaldienstleister besteht.

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