Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

Was ist eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis?

Jetzt Neues entdecken & Wissen erweitern

Die Durchführung von Arbeitnehmerüberlassung durch ein Zeitarbeitsunternehmen setzt voraus, dass das Unternehmen über eine Zeitarbeitserlaubnis („Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“ bzw. „AÜ-Erlaubnis“) verfügt. Dieses Erfordernis ist in § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geregelt: Verleiher müssen demnach eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis haben, wenn sie einem Kunden (Entleiher) einen Leiharbeitnehmer zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung stellen. Nach § 1 Absatz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind Leiharbeitnehmer für die Dauer des Einsatzes in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert und unterliegen den Weisungen des Entleihers.

Neben einer gültigen AÜ-Erlaubnis ist Voraussetzung, dass zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Verleiher/Personaldienstleister ein Arbeitsverhältnis besteht, d.h. dass das Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber für den Zeitarbeitnehmer auftritt. Überlässt ein Entleiher einen Zeitarbeitnehmer rechtswidrig einem anderen Entleiher, ohne dass ein Arbeitsverhältnis mit dem Zeitarbeitnehmer besteht, gilt das Verbot der Kettenüberlassung.

Darüber hinaus muss die Arbeitnehmerüberlassung im AÜ-Vertrag zwischen Entleihbetrieb und Verleiher ausdrücklich als solches bezeichnet werden. In den Richtlinien zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Bundesagentur für Arbeit sind die genehmigungsrechtlichen Bestimmungen festgelegt. Die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist gemäß § 2 AÜG schriftlich zu beantragen. Die Agentur für Arbeit stellt ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird von der Bundesagentur für Arbeit in der Regel zunächst befristet für ein Jahr erteilt und wird dann jeweils jährlich verlängert. Wird der Personaldienstleister während dieser Zeit nicht negativ auffällig (bspw. bei Betriebsprüfungen) kann die Bundesagentur eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ausstellen.

Diese Themen beschäftigen uns

Aktuelles aus der Zeitarbeit.
Krankmeldung per App - Stressfreie Erkältungszeit für Personaldienstleister

Krankmeldung per App - Stressfreie Erkältungszeit für Personaldienstleister

Die jährliche Erkältungs- und Grippewelle stellt die Personaldienstleistungsbranche vor besondere Herausforderungen, da Arbeitskräfte auf verschiedene Kundenunternehmen verteilt sind und spontane Ausfälle eine hohe organisatorische Flexibilität verla...

Weiterlesen
Effizienteres Recruiting dank E-Mail-Parsing: Bewerbungen mit einem Klick ins Sy...

Effizienteres Recruiting dank E-Mail-Parsing: Bewerbungen mit einem Klick ins Sy...

Stellen Sie sich vor, Sie könnten E-Mail-Bewerbungen ganz ohne lästiges Hin- und Herschieben von Dateien und manuelle Dateneingabe direkt in Ihr System übernehmen.

Weiterlesen
PD-Lohn besteht erneut die jährliche ITSG-Qualitätskontrolle

PD-Lohn besteht erneut die jährliche ITSG-Qualitätskontrolle

Wir freuen uns, dass unsere Lohnsoftware PD-Lohn auch in diesem Jahr die strenge jährliche Qualitätskontrolle der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) im ersten Anlauf erfolgreich bestanden hat. Die wiederh...

Weiterlesen
Der Wegfall der Schriftformerfordernis: Erleichterung für Personaldienstleister

Der Wegfall der Schriftformerfordernis: Erleichterung für Personaldienstleister

Der jüngst beschlossene Wegfall der Schriftformerfordernis für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bringt erhebliche Vorteile für Personaldienstleister und deren Kunden mit sich, da er nicht nur den Verwaltungsaufwand reduziert, sondern auch einen Be...

Weiterlesen
Meilenstein erreicht: 1 Million Zeiterfassungen in unserer App!

Meilenstein erreicht: 1 Million Zeiterfassungen in unserer App!

In der heutigen schnelllebigen Geschäftswelt ist effizientes Zeitmanagement entscheidend für den Erfolg von Personaldienstleistern. Mit Stolz verkünden wir, dass unsere App Personal-DIALOG Mobil einen bedeutenden Meilenstein erreicht hat – 1 Million ...

Weiterlesen
PD-Lohn: Erneut ITSG-zertifiziert

PD-Lohn: Erneut ITSG-zertifiziert

PD-Lohn, das bewährte Lohnprogramm der Data Dialog EDV-Systeme GmbH, wurde erneut auf Anhieb von der  Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherungen GmbH (ITSG) zertifiziert. Darauf sind wir sehr stolz, denn die Anforder...

Weiterlesen