Wir wünschen all unseren Kunden - und denen, die es werden möchten - noch ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Lassen Sie uns auch wieder 2023 gemeinsam durchstarten!
WeiterlesenAm 23. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger die 5. Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung veröffentlicht. Verleiher sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, ihren Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern einen Stundenlohn von mindestens 12,43 Euro zu zahlen. Dieser erhöht sich stufenweise zum 01.04.2023 und zum 01.01.2024. Diese Stundenlöhne entsprechen der untersten Entgeltgruppe der einschlägigen Tarifverträge BAP-DGB sowie iGZ-DGB.
WeiterlesenDer Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass Tarifverträge "Ausgleichsvorteile" vorsehen müssen, wenn von equal-pay abgewichen wird. Derartige "Ausgleichsvorteile" sind in den aktuellen Zeitarbeits-Tarifverträgen nicht erkennbar.
WeiterlesenDie Überstundenberechnung im einschlägigen iGZ/DGB-Manteltarifvertrag entspricht nicht gültigem Recht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt. Zusätzlich zu den produktiv geleisteten Stunden müssen auch etwaige Urlaubsstunden, in Anspruch genommen wurden, berücksichtigt werden.
WeiterlesenNachdem die Ampelkoalition beschlossen hatte, den im Rahmen der Pandemie ausnahmsweise gewährten Zugang zum Kurzarbeitergeld für Zeitarbeitsunternehmen per Ende März auslaufen zu lassen, zeichnet sich nun angesichts des Ukraine-Krieges und der erwarteten negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ein Umdenken ab.
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