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Kurzstudie zeigt: Eindämmung der Zeitarbeit in der Pflege könnte den Fachkräftemangel verschärfen

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) führte im Auftrag des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) eine Kurzstudie unter dem Titel „Zeitarbeiterbefragung - Zeitarbeit in der Pflegebranche“ mit über 4.000 Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern durch.

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Digitalisierung im Bereich Recruiting rasant beschleunigt

Der kürzlich veröffentlichte BAP Job-Navigator zeigt, dass sich der Bereich Recruiting immer schneller digitalisiert. Sowohl die Personalauswahl als auch Vorstellungsgespräche und die Einarbeitung finden immer häufiger virtuell bzw. online statt. Bislang ging man davon aus, dass dies der Corona-Pandemie  geschuldet war. Nun zeigte sich allerdings, dass sich die Digitalisierung in diesem Bereich bereits vor der Pandemie im Eiltempo weiter entwickelte.

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Tarifpartner einigen sich auf Abschluss: Entgelte für Fachkräfte in der Zeitarbeit steigen

Nach der Erhöhung der Entgelte für die unteren Entgeltstufen 1 und 2 zum Oktober 2022, wurde nun auch eine Einigung der Zeitarbeits-Tarifpartner für für die beschäftigten ab Entgeltstufe 3 (abgeschlossene Berufsausbildung) bis 9 (Akademiker) erzielt. Die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und die arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) der Zeitarbeitgeberverbände iGZ und BAP verständigten sich auf auf eine Steigerung der Monatsentgelte ab April 2023 um 6% bis zu 9,25%.

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Lassen Sie uns 2023 gemeinsam durchstarten

Wir wünschen all unseren Kunden - und denen, die es werden möchten - noch ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Lassen Sie uns auch wieder 2023 gemeinsam durchstarten!

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Ab 01.01.2023: Neue Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit

Am 23. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger die 5. Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung veröffentlicht. Verleiher sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, ihren Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern einen Stundenlohn von mindestens 12,43 Euro zu zahlen. Dieser erhöht sich stufenweise zum 01.04.2023 und zum 01.01.2024. Diese Stundenlöhne entsprechen der untersten Entgeltgruppe der einschlägigen Tarifverträge BAP-DGB sowie iGZ-DGB.

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