AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Data Dialog EDV-Systeme GmbH

  • Präambel
    • Die Data Dialog EDV-Systeme GmbH hat die Software Personal-DIALOG sowie deren Zusatzmodule für die Branche der Arbeitnehmerüberlassung zur Personalverwaltung entwickelt. Es handelt sich nicht um eine Auftragsentwicklung für den Einzelkunden. Soweit im Folgenden der Begriff "Software" verwendet wird, sollen davon im Zweifel alle Produkte der Data Dialog EDV-Systeme GmbH umfasst sein. Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen ist die höchstmögliche Verwertung der Software durch dauerhafte Einräumung von Nutzungsrechten bei bedingungslosem Verbleib der Urheber- und Verwertungsrechte bei der Data Dialog EDVSysteme GmbH. Auslegungen einzelner Bestimmungen sollen sich soweit möglich, an dieser Zielsetzung ausrichten.
  1. Allgemeines
    1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall werden Angebote und Lieferungen der Data Dialog EDV-Systeme GmbH zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von der Data Dialog EDV-Systeme GmbH ausdrücklich anerkannt werden.
    2. Die AGB gelten auch für anderweitige Bestellungen oder Verträge des Kunden mit der Data Dialog EDV-Systeme GmbH ohne dass die Data Dialog EDV-Systeme GmbH erneut auf die Geltung hinweisen muss.
    3. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens einen Monat vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform übersandt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Wirksamkeitszeitpunktes angezeigt hat.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Die Produkte der Data Dialog EDV-Systeme GmbH werden u.a. in Form von Nutzerlizenzen angeboten. Ein Nutzer kann nur eine natürliche Person sein. Pro Nutzer ist der Erwerb einer Lizenz erforderlich.
    2. Die Nutzerlizenz umfasst die Abfrage und Verwaltung von Daten eines Unternehmens, inklusive seiner angegliederten, rechtlich unselbstständigen Niederlassungen/Filialen/Geschäftsbereiche. Maßgebliches Abgrenzungskriterium ist insoweit die rechtliche Organisationsform, d.h. rechtliche Selbstständig- oder Unselbstständigkeit, nicht Art und Weise des Betreibens oder der Verwaltungsstrukturen. Handelt es sich demnach um ein rechtlich selbständiges Unternehmen, ist der Erwerb weiterer Lizenzen notwendig, auch soweit der Nutzer identisch ist. Die Lizenz wird dem Nutzer unternehmensspezifisch, nicht personenspezifisch erteilt. Bei Aufgabe des Unternehmens erlischt die Lizenz.
    3. Werden Produkte in Form von Unternehmenslizenzen angeboten, findet zur Definition eines Unternehmens 2.2. Anwendung.
    4. Das Angebot Personal-DIALOG Komfort enthält neben der Softwarenutzung die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server zum Betreiben der Software. Die Leistung erfolgt durch die Bereitstellung von Zugangsdaten. Sie gilt als erbracht, wenn durch die Data Dialog EDV-Systeme GmbH alles zur Nutzung Erforderliche getan wurde. Es findet keine Übertragung von Eigentumsrechten an Speicherplatz oder dem Server statt.
    5. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und Angeboten sowie Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend, wenn sie im Einzelfall nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
    6. Der schriftliche Auftrag des Kunden gilt als verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Data Dialog EDV-Systeme GmbH oder durch die Lieferung der bestellten Ware zustande.
    7. Die Übernahme von Personal- und Firmenstammdaten im Rahmen des Neuerwerbs der Software, ist kostenfrei soweit die Daten als transparente Datenstruktur zur Verfügung gestellt werden und keiner Nachbearbeitung bedürfen.
  3. Übertragung von Nutzungsrechten / Nutzungsbeschränkungen
    1. Die Data Dialog EDV-Systeme GmbH räumt dem Nutzer dauerhaft ein nicht personengebundenes, örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an ihrer Standardsoftware ein. Die Nutzerlizenz ist innerhalb eines Unternehmens übertragbar, soweit der ursprüngliche Nutzer seinen Nutzungswillen aufgibt und die Lizenz durch ihn nicht mehr verwendet wird.
    2. Das Eigentum sowie sämtliche Urheberrechte an den Produkten der Data Dialog EDV-Systeme GmbH mitsamt den daraus abgeleiteten Programmen oder Programmteilen und der dazugehörigen Dokumentation verbleiben bei der Data Dialog EDV-Systeme GmbH.
    3. Der Nutzer darf die Software, die Berechtigung zu deren Nutzung sowie ggf. Sicherungskopien nicht auf Dritte übertragen oder unterlizenzieren. Ebenfalls unzulässig ist die Einrichtung einer Zugriffsmöglichkeit mit der es Dritten ermöglicht wird, die Software unberechtigt zu nutzen. Dritte im Sinne dieser Bestimmung sind alle natürlichen oder juristischen Personen, für die kein Erwerb einer Lizenz oder eine Übertragung durch Aufgabe des ursprünglichen Nutzungswillens, stattfand.
    4. Jede Art von Vertrieb oder Weiterveräußerung der Software ist untersagt.
    5. Das Kopieren der Software ist nur insoweit erlaubt, als dies zur Datensicherung für den Nutzer erforderlich ist.
    6. Die erworbene Lizenz umfasst neben der Anwendersoftware ggf. eine Microsoft SQL Server ExpressEdition. Die Nutzung durch den Kunden darf nur im Zusammenhang mit dem Softwareprodukt erfolgen.
  4. Software-Service
    1. Der Software-Service hat die Sicherung eines Programmstandes sowie eine fortdauernde Betreuung und Beratung zur Anwendung der Software zum Ziel. Er ist kostenpflichtig und muss vom Kunden separat zur Lizenz bestellt werden.
    2. Die Data Dialog EDV-Systeme GmbH stellt eine Hotline und telefonische Beratung für PersonalDIALOG und die weiteren Module zur Verfügung. Für den Support wird ggf. eine kostenfreie Fernwartung per DFÜ durch die Data Dialog EDV-Systeme GmbH durchgeführt.
    3. Die Weiterentwicklungen der Software werden in Form von Updates zur Verfügung gestellt.
    4. Der Nutzer ist verpflichtet, die Data Dialog EDV-Systeme GmbH über alle geplanten Updates und Programmänderungen von Software, die von Schnittstellen der Data Dialog EDV-Systeme GmbH bedient werden, vor ihrer Installation zu informieren. Im Rahmen des Software-Service werden dem Nutzer Ratschläge und Hinweise über Auswirkungen der geplanten Installation auf die Funktionsweise von Personal-DIALOG und angrenzenden Software-Paketen gegeben. Der Nutzer muss sich vor grundlegenden Änderungen des Betriebssystems und der Office-Software mit der Data Dialog EDVSysteme GmbH in Verbindung setzen.
  5. Installation, Grundeinweisung und Schulungen
    1. Der Anspruch auf die vertraglich enthaltenen Schulungstage erlischt drei Monate nach der Installation.
    2. Die Durchführung weiterer Schulungen ist Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung.
  6. Zahlungsbedingungen
    1. Bei Zielüberschreitung berechnet die Data Dialog EDV-Systeme GmbH Verzugszinsen entsprechend dem gesetzlichen Zinssatz für Handelsgeschäfte. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden wird hierdurch nicht berührt. Die Data Dialog EDV-Systeme GmbH ist außerdem zur Zurückbehaltung ihrer Leistungen berechtigt sowie dazu, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu erbringen.
    2. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
  7. Liefer- und Leistungszeit
    1. Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Data Dialog EDVSysteme GmbH ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.
    2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung, jedoch nicht vor Beibringen der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Erfüllung der vom Kunden zu leistenden Mitwirkungspflicht sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
    3. Bei nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden beginnen die Fristen ab der Wirksamkeit der Änderung neu zu laufen.
    4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
    5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Data Dialog EDV-Systeme GmbH liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung und Ablieferung erhebliche Auswirkungen haben.
    6. Gerät die Data Dialog EDV-Systeme GmbH in Verzug, so hat der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Der Kunde ist nach fristlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn die Data Dialog EDV-Systeme GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen den Verzugsschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Schadenersatzverpflichtung der Data Dialog EDV-Systeme GmbH beschränkt sich auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material), sofern der Kunde nicht nachweist, dass es sich um einen darüberhinaus gehenden, typischen und vorhersehbaren Schaden handelt.
  8. Versand und Gefahrenübergang
    1. Alle Lieferungen erfolgen ab Schkeuditz auf Rechnung und Gefahr des Kunden nach Maßgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung.
    2. Die Gefahr geht mit der Absendung/Abholung auf den Kunden über.
  9. Gewährleistung
    1. Die Data Dialog EDV-Systeme GmbH leistet für zwölf Monate Gewähr dafür, dass die Software nicht mit Sachmängeln behaftet ist.
    2. Keine Gewährleistung besteht für Transportschäden und Schäden, die durch die Verwendung nicht geeigneten Zubehörs oder unsachgemäßer Behandlung entstanden sind. Liegt ein von der Data Dialog EDV-Systeme GmbH zu vertretender Mangel vor, ist sie nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist sie zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Data Dialog EDV-Systeme GmbH zu vertreten haben, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Preises zu verlangen.
    3. Die Ansprüche des Kunden auf Mängelbeseitigung erstrecken sich nicht auf die Software, die der Kunde ändert oder die er nicht in der im Vertrag oder in der Dokumentation aufgeführten Systemumgebung einsetzt, es sein denn, der Kunde weist nach, dass diese Nutzung für den gegenständlichen Mangel nicht ursächlich ist. Dasselbe gilt für Bedienfehler.
    4. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen.
    5. Mängel der Ware, die bei sachgemäßer Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Ablieferung der Ware schriftlich angezeigt werden. Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar sind, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Des Weiteren muss die Anzeige die bis zum Auftreten des Mangels ausgewählten programmimmanenten Optionen, die vorgenommenen Dateneingaben und dargestellten Dateninhalte sowie den Ablauf des Programms bis zum Auftreten des gerügten Mangels ausführlich enthalten. Voraussetzung für Mängelbeseitigungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit des Mangels.
    6. Der Kunde hat bei der Behebung eines Mangels in zumutbarer Weise mitzuwirken.
    7. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Produkt- und Eigenschaftsbeschreibungen der Software keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie darstellen. Soweit die Data Dialog EDV-Systeme GmbH eine Garantie übernimmt, wird diese in gesonderter Form abgegeben.
  10. Haftung
    1. Es ist allgemein bekannt, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme (Software) und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben sowie sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Die Data Dialog EDV-Systeme GmbH kann daher keine Haftung für eine permanent, störungsfreie Anwendung der Software oder im Fall der Servernutzung, für den Zugang zum Server übernehmen.
    2. Schadenansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht der Data Dialog EDV-Systeme GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last gelegt werden kann. Sofern die Data Dialog EDV-Systeme GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Soweit die Haftung der Data Dialog EDV-Systeme GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
    3. Eine Haftung ist ausgeschlossen für Einstellungen, die nicht von der Data Dialog EDV-Systeme GmbH vorgenommen wurden, für Veränderungen der Grundkonfiguration, firmenspezifische Systemeinstellungen oder Veränderungen an der gelieferten Software ohne Hinzuziehung der Data Dialog EDV-Systeme GmbH oder für ähnliche nach Auslieferung der Software vorgenommene Modifikationen.
    4. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn Aktualisierungen (Updates) abgebrochen oder die Abfolge der Aktualisierungen unterbrochen worden ist und infolgedessen an der gelieferten Software ein Mangel auftritt.
    5. Ausgeschlossen ist darüber hinaus die Haftung für Schäden Dritter, die durch die Anwendung der Software entstehen.
  11. Vertragsstrafe
    1. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen kann die Data Dialog EDV-Systeme GmbH unbeschadet weitergehender Ansprüche, vom Kunden die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen.
    2. Die Vertragsstrafe fällt insbesondere an, bei unbefugter Weitergabe von Softwarekopien an Dritte bzw. der Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit (Nr. 3.3. der AGB) sowie bei unbefugter Übertragung der Lizenz auf ein anderes Unternehmen (Nr. 2.1. der AGB) oder einem anderen Nutzer bei Weiterverwendung der Lizenz durch den ursprünglichen Inhaber (Nr. 3.1. der AGB). Sie ist gleichfalls bei unbefugter Vervielfältigung der Software fällig, wobei sie bereits dann verwirkt ist, wenn eine Kopie erstellt wurde, die nicht allein dem Sicherungszweck des Kunden dient. Auf die tatsächliche Weitergabe oder Nutzung durch unberechtigte Dritte kommt es nicht an.
    3. Die Vertragsstrafe beträgt 150 % des bei regulärem Erwerbs fälligen Listenpreises pro unberechtigtem Nutzer. Die Listenpreise der Data Dialog EDV-Systeme GmbH entsprechen den regelmäßigen Standardpreisen und können von Kunden jederzeit bei der Data Dialog EDV-Systeme GmbH abgefragt werden.
    4. Die Vertragsstrafe wird in jedem Fall der Pflichtverletzung fällig.
    5. Die Vertragsstrafe wird auf den geltend gemachten Schadenersatz angerechnet.
  12. Rechte Dritter
    1. Sofern Dritte an Software oder Leistungen der Data Dialog EDV-Systeme GmbH Rechte geltend machen (z.B. Geschäftsübernahme), behält sich die Data Dialog EDV-Systeme GmbH die Entscheidung vor, den Vertrag weiterzuführen oder binnen einer Frist von vier Wochen nach Kenntnis aller veränderten Umstände, zu beenden.
  13. Wettbewerbsverbot
    1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine der Data Dialog EDV-Systeme GmbH im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage von Data Dialog EDV-Systeme GmbH gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Die Daten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt soweit dies für die Begründung, Durchführung und Abwicklung der Geschäftsbeziehungen erforderlich ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendig ist. Der Kunde kann seine Einwilligung über die Speicherung personenbezogener Daten jederzeit für die Zukunft widerrufen.
    2. Sollte die Behebung eines Mangels, die Durchführung einer Serviceleistung oder anderweitige vertragliche Leistungen nicht ohne Zugriff auf Daten des Kunden und dessen Geschäftspartner durch die Data Dialog EDV-Systeme GmbH durchgeführt werden können, hat der Kunde die Dritten, deren Daten betroffen sind, darüber zu informieren, dass die Daten an die Data Dialog EDV-Systeme GmbH weitergegeben werden und hat deren Zustimmung einzuholen.
    3. Beide Parteien haben sämtliche ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten, betriebliche Abläufe, Organisationsstrukturen und sonstige Belange des Vertragspartners, streng vertraulich zu behandeln. Es ist ihnen nicht gestattet, diese in irgendeiner Weise für eigene Zwecke zu nutzen, zu verwerten oder Dritten bekannt zu geben.
    4. Beide Parteien haben durch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen und geeignete Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen sicherzustellen, dass diese der gleichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
    5. Die Data Dialog EDV-Systeme GmbH haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Übermittlung, Speicherung und Verwendung von Daten durch den Kunden. Der Kunde stellt die Data Dialog EDV-Systeme GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
    6. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm ggf. zugeteilte Benutzerkennung und das Passwort vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu benutzen. Er haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert.
    7. Die Geheimhaltungspflichten bleiben nach Beendigung des Vertrages bestehen und sind bei Weitergabe von Unterlagen und Informationen an Dritte auch diesen aufzuerlegen.
  14. Abtretungsverbot
    1. Die Abtretung aller Ansprüche des Kunden aus den mit der Data Dialog EDV-Systeme GmbH getätigten Rechtsgeschäften ist ausgeschlossen.
  15. Teilunwirksamkeit
    1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der jeweiligen Verträge unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellt, dass der Vertrag eine Rechtslücke enthält. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.
  16. Sonstige Vertragsbestimmungen
    1. Erfüllungsort ist Schkeuditz.
    2. Für alle Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen wird für beide Teile als Gerichtsstand Leipzig vereinbart.
    3. Auf diesen Vertrag und alle damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
    4. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Bei Abschluss des Vertrages sind keinerlei mündliche Nebenabreden getroffen worden.

Stand: 27. Mai 2014

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