EuGH: Deutsche Zeitarbeits-Tarifverträge genügen nicht den EU-Anforderungen
Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass Tarifverträge "Ausgleichsvorteile" vorsehen müssen, wenn von equal-pay abgewichen wird. Derartige "Ausgleichsvorteile" sind in den aktuellen Zeitarbeits-Tarifverträgen nicht erkennbar. Der Leitsatz des Urteils lautet: "Ein Tarifvertrag, der für Leiharbeitnehmer ein geringeres Arbeitsentgelt als das der unmittelbar eingestellten Arbeitnehmer festlegt, muss Ausgleichsvorteile vorsehen".
Das Bundesarbeitsgericht muss nun das EuGH-Urteil in nationales Recht umzusetzen. Wichtige Weichenstellungen dazu werden im Jahr 2023 erwartet.
Finden Sie nachfolgend zum Thema verlinkte weiterführende Informationen:
- die Zusammenfassung des EuGH-Urteils
- das EuGH-Urteil im Volltext
- eine gemeinsame Stellungnahme der Zeitarbeits-Arbeitgeberverbände BAP und iGZ
Quelle: EuGH / Bild: depositphotos.com ID: 35711349