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BAG bestätigt Zeitarbeits-Tarifverträge

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Die mit Spannung erwartete Entscheidung des BAG zum Thema Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern hat die aktuellen Zeitarbeits-Tarifverträge vollumfänglich bestätigt.
Nachdem der EuGH im Fall der Abweichung von equal treatment nebulös "Ausgleichsvorteile" angemahnt hatte, gab es Befürchtungen (oder je nach Betrachtungsweise Hoffnungen), dass die aktuellen Zeitarbeits-Tarifverträge teilweise für ungültig erklärt werden könnten.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht positionierte sich jedoch sehr deutlich: "Von dem Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer für die Dauer einer Überlassung Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers haben („equal pay“), kann [...] ein Tarifvertrag „nach unten“ abweichen [...] Ein möglicher Ausgleichsvorteil kann nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei unbefristeten als auch befristeten Leiharbeitsverhältnissen die Fortzahlung des Entgelts auch in verleihfreien Zeiten sein."

Für die Arbeitgeberseite zeigte sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit zufrieden. Verhandlungsführer Sven Kramer: "Wir setzen nach wie vor auf eine vertrauensvolle Sozialpartnerschaft mit den DGB-Gewerkschaften und stehen auch weiterhin für die Tarifautonomie. Seit 20 Jahren haben wir auf dieser Basis regelmäßig gemeinsam Tarifwerke vereinbart und weiterentwickelt, in denen stets die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt wurden. Das soll auch so bleiben".

Für die Gewerkschaftsseite äußerte der DGB Bedauern und kündigte an, das Urteil auch tarifpolitisch bewerten zu wollen.

Quelle: BAG / iGZ / DGB / Bild: depositphotos.com ID: 160176416

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