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Neue erstinstanzliche Entscheidung gegen tarifvertragliche Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer

Vom Bundesarbeitsgericht wird noch immer eine Klärung der Frage erwartet, ob die 18-monatige Höchstüberlassungsdauer lt. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch Tarifverträge verlängert werden kann. Eine für den 26.01.2022 erwartete Entscheidung wurde vom BAG verschoben - momentan noch ohne Bekanntgabe eines Ersatztermines. Im Dezember 2020 gab es zu diesem Thema konträre Entscheidungen zweier Kammern des LAG Baden-Württemberg. Aktuell gab es zu diesem Streitthema eine Entscheidung in erster Instanz des Arbeitsgerichtes Iserlohn. Das Gericht urteilte aus, dass eine Verlängerung der 18-monatigen Frist nur zulässig ist, insofern beide Vertragspartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) tariflich gebunden sind. Sollte sich diese Sichtweise durchsetzen, droht der Branche neues Ungemach.

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BA-Monatsbericht: Zahl der Zeitarbeitnehmer ansteigend

Aus dem aktuellen Monatsbericht der BA (Bundesagentur für Arbeit) geht hervor, dass im November 2021 741.000 Beschäftigte in den rund 12.000 deutschen Zeitarbeitsfirmen tätig waren. Das entspricht einem Plus von 14.700 (+2%) zum Vormonat (726.300). Im Vergleich zum gleichen Vorjahresmonat wurde eine Zunahme von 45.500 (+6,5 Prozent) verzeichnet.

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Lohneinbehalt bei fehlendem Tätigkeitsnachweis?

Darf Lohn zurückbehalten oder gekürzt werden, wenn Stundenzettel / Tätigkeitsnachweise vom Arbeitnehmer nicht erbracht werden? Zu diesem - in der Praxis häufig anzuteffenden - Problem nimmt die Fachanwältin für Arbeitsrecht - Christiane Höppner - Stellung.

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Aktuelle Zeitarbeits-Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre offizielle halbjährliche Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung veröffentlicht. Der aktuelle Bericht umfasst den Zeitraum bis Mitte 2021. Demnach waren im Juni 2021 834.000 Zeitarbeitskräfte tätig.

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Entwurf: Mindestlohn soll zum 1. Oktober auf 12 Euro steigen

Einem aktuellen dpa-Bericht zufolge sieht der angekündigte Referentenentwurf zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes vor, dass Steigerung zum 1. Oktober 2022 erfolgen soll.

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