BAP

Was ist der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.?

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Der Verband der Bundesarbeitgeber der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist ein deutscher Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche, der im April 2011 aus dem Zusammenschluss der beiden Arbeitgeberverbände Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und des Bundesverbandes Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) hervorgegangen ist. Der Verband vertritt die Interessen der Personaldienstleistungs- und Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Er bündelt die Stärken der Personaldienstleister und setzt sich für die Vertretung und Förderung der Interessen seiner Mitglieder in Personaldienstleistungs- und Arbeitsmarktfragen ein. Derzeit sind über 2.000 Mitglieder mit mehr als 4.800 Personaldienstleistungsunternehmen in Deutschland im BAP organisiert.

Struktur

Der Verband vereint gut die Hälfte der Zeitarbeitsbranche unter einem Dach - gemessen am Umsatz oder an der Zahl der beschäftigten Zeitarbeitnehmer. Neben den großen, internationalen Unternehmen der Branche sind rund 95 Prozent der Mitglieder des Verbandes kleine und mittlere Unternehmen. Der BAP organisiert aktiv den Informations- und Gedankenaustausch mit Gesetzgebern, Ministerien, Parteien, Verbänden, öffentlichen Einrichtungen und den Medien in Deutschland. Neben der politischen Arbeit und der Öffentlichkeitsarbeit steht der BAP seinen Mitgliedern vor allem als Rechtsberater zur Verfügung. Durch die Förderung des Austauschs von Bildung und Wissenschaft im Bereich der Personaldienstleistungen übernimmt der Verein eine soziale Verantwortung. Der Verein ist in den Bereichen Politik, Recht, Digitalisierung, Integration, Bildung, Internationales, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und Personalvermittlung tätig. Darüber hinaus verhandelt der Verband als Teil des Tarifverbundes mit den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes regelmäßig die Tarifbedingungen für die Beschäftigung in der Zeitarbeit. Der BAP sorgt mit einem schiedsgerichtlich überwachten Verhaltenskodex für faire Arbeitsbedingungen in der Branche.

Organisation

Der BAP ist ein eingetragener Verein mit dem Ziel, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Bereich der Personaldienstleistungen zu fördern. Darüber hinaus wahrt er die gemeinsamen Interessen der Mitglieder gegenüber Politik, Sozialpartnern, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Die wichtigsten Organe des BAP sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, das Präsidium, die Geschäftsstelle, die Ausschüsse, Arbeitskreise und Gruppen sowie die Tarifpolitik mit der Tarifkommission. Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt und wählt den Präsidenten, das Präsidium und den Vorstand für jeweils drei Jahre. Die Mitgliederversammlung ist auch für das Budget und die Gebührenordnung zuständig. Präsident der BAP ist der Unternehmer Sebastian Lazay. Neben Lazay gehören dem BAP-Exekutivkomitee acht weitere Vizepräsidenten an. Der Vorstand des Vereins besteht aus neun Mitgliedern des Präsidiums und neun weiteren Personen.

Florian Swyter ist seit dem 1. April 2020 der Geschäftsführer des BAP. Das BAP ist bundesweit in neun Regionen tätig. Die regionalen Sprecher und ihre Stellvertreter sind die lokalen Ansprechpartner für die Mitgliedsunternehmen. Sie organisieren Treffen und Informationsaustausch innerhalb der BAP-Regionen. In Deutschland ist das BAP auch in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) und dem Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) organisiert. Auf internationaler Ebene vertritt der BAP als einziger Branchenverband in Deutschland die Interessen der Personaldienstleistungsunternehmen im Weltverband der Arbeitnehmer (WEC) und auf europäischer Ebene im Weltverband der Arbeitnehmer - Europa (WEC-Europe).

Tarifverträge / Tarifbindung

Der BAP ist Rechtsnachfolger der Verbände AMP und BZA, aus deren Zusammenschluss er hervorgegangen ist. Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften aus der Zeit vor der Fusion wurden von der Fusion nicht berührt.

Der Vorgängerverband der BAP hat zusammen mit dem Tarifvertrag für Zeitarbeit des DGB einen bundesweiten Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche abgeschlossen. Das Tarifsystem umfasst den Manteltarifvertrag (MTV-BAP), den Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV-BAP) und den Entgelttarifvertrag (ETV-BAP) und darüber hinaus elf Branchenzuschlagstarifverträge.

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