Projekte im Werk- oder Dienstvertrag nach BGB §§ 631 ff oder Projekte

Beim Werkvertrag schuldet ein Unternehmer (Auftragnehmer) dem bestellenden Unternehmen (Auftraggeber) die Herstellung eines konkret vereinbarten Werkes.

Beim Dienstvertrag schuldet das Dienstleistende Unternehmen eine bestimmte Tätigkeit /Tätigkeit.

Vertragsmerkmale:

Zur Prüfung, ob die vorgesehene Vergabe eines Auftrages die Kriterien des Werkvertrages erfüllt, können Sie bei uns eine Checkliste anfordern.