Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Jobsuchende Für Arbeitgeber

§ 1Allgemeines

  1. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Arbeitgeber) werden hiermit ausdrücklich widersprochen, sofern sie nicht mit den folgenden Geschäftsbedingungen übereinstimmen oder Ihnen schriftlich seitens der Personalvermittlung JOB-MOBILE GmbH zugestimmt worden ist.
  2. Der Auftraggeber benennt der Personalvermittlung JOB-MOBILE GmbH bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Auftraggebers abzugeben und entgegen zu nehmen. Benennt der Auftraggeber keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zu der Personalvermittlung JOB-MOBILE GmbH jeder Mitarbeiter des Auftraggebers als zur Vertretung des Auftraggebers berechtigt, sofern er mit der Verwaltung des Auftraggebers in ständiger Arbeitsverbindung steht.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erforderlichen und unter § 2 aufgezählten Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm von der JOB-MOBILE GmbH überlassenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Suche des eigenen Arbeitnehmers zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Die durch die JOB-MOBILE GmbH erlangten Informationen über Arbeitnehmer sind bei fehlendem Interesse und bei Nichteinstellung zu löschen bzw. zu vernichten.
  4. Kommt ein Beschäftigungsverhältnis mit einem von der JOB-MOBILE GmbH vorgeschlagenen Arbeitnehmer zustande, hat der Auftraggeber die JOB-MOBILE GmbH hierüber durch E-Mail an info@job-mobile.de in Kenntnis zu setzen.
  5. Die JOB-MOBILE GmbH verpflichtet sich, alle ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu Zwecken der Ver- mittlungstätigkeit zu verwenden.
  6. Fahrtkosten zu Bewerbungsterminen werden von der JOB-MOBILE GmbH nicht erstattet. Die Personal- vermittlung macht den Auftraggeber darauf aufmerksam, dass er gegebenenfalls verpflichtet ist, dem sich vorstellenden Arbeitnehmer Fahrtkosten zu ersetzen.

§ 2Arbeitsweise

  1. Auf der Suche nach Arbeit befindliche Arbeitnehmer schicken der JOB-MOBILE GmbH per SMS berufs- spezifische Primärdaten zu.
  2. Der Auftraggeber lässt der JOB-MOBILE GmbH das Anforderungsprofil zukommen, das er an einen Arbeitnehmer stellt. Dies muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
    - die gewünschte Berufsausbildung,
    - die Postleitzahl seines Geschäftsortes,
    - Tätigkeitsbeschreibung,
    - Anzahl der zu besetzenden Stellen,
    - Beschäftigungsart (z.B. Teilzeit-, Vollzeit- oder Minijob),
    - Eintrittstermin.
    Diese Angaben werden in eine Kartei aufgenommen.
  3. Anhand dieser Daten nimmt die JOB-MOBILE GmbH einen Vergleich mit den von den Arbeitnehmern per SMS zugesandten berufsspezifischen Primärdaten vor. Wenn eine passende Beschreibung eines Arbeit- nehmers innerhalb der Vertragsdauer vorliegt, sendet die JOB-MOBILE GmbH dem Arbeitnehmer eine SMS mit dem Anforderungsprofil des Auftraggebers.
  4. Kann sich der Arbeitnehmer mit der Stellenbeschreibung identifizieren und interessiert er sich für das Angebot, beantwortet er diese Angebots-SMS mit einer SMS mit dem folgenden Inhalt: "JA Auftragsnummer"
  5. Angebote, die inhaltlich gegen Rechtsvorschriften (z.B. Mindestarbeitsbedingungen; Diskriminierungsverbote, Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes) oder gegen die guten Sitten verstoßen, werden von der JOB-MOBILE GmbH nicht bearbeitet. Im Falle von Zuwiderhandlungen werden Angebote (u.a. im Hinblick auf § 36 Abs. 1 SGB III) nicht aufgenommen oder nach Aufnahme gelöscht. Angebote zur Aufnahme einer überwiegend nichtweisungsgebundenen oder im arbeitsrechtlichen Sinne selbständigen Tätigkeit werden bei bloßem Verdacht eines Verstoßes (z.B. Schneeballsysteme, etc.) entfernt.
  6. Die JOB-MOBILE GmbH weist den Auftraggeber darauf hin, dass Einschränkungen hinsichtlich des Alters oder des Geschlechts nach dem "Allgemeinen Gleichstellungsgesetz" nur rechtmäßig sind, wenn es nach der Art der auszuübenden Tätigkeit unerlässlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
  7. Die JOB-MOBILE GmbH versichert ihrerseits die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz.

§ 3Kosten und Dauer des Vertrages

  1. Der Service der JOB-MOBILE GmbH ist für den Auftraggeber kostenlos.
  2. Der Vertrag ist auflösend bedingt durch die Besetzung der von der JOB-MOBILE GmbH zu vermittelnden Stelle oder den Wegfall des Interesses des Auftraggebers an der Vermittlung der Stelle im Allgemeinen. Aus diesem Grunde ist der Auftraggeber verpflichtet, den Wegfall des Vermittlungsbedarfes der Personal- vermittlung umgehend, spätestens innerhalb von einer Woche, per E-Mail an info@job-mobile.com anzuzeigen.
  3. Ein sonstiges Kündigungsrecht bleibt von den vorstehenden Bedingungen unberührt.

§ 4Gewährleistung

  1. Die JOB-MOBILE GmbH garantiert nicht die Vermittlung eines Arbeitnehmers. Auch garantiert die Personal- vermittlung nicht, dass innerhalb der Vertragslaufzeit eine passende Beschreibung eines Arbeitnehmers zugeschickt werden kann.
  2. Die JOB-MOBILE GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Entscheidungen der Arbeitnehmer. Insbesondere wird nicht garantiert, dass eine Weiterleitung der Mobiltelefon-Nummer einen Bewerbungstermin zur Folge hat oder dass ein Bewerbungstermin zur Anstellung führt.
  3. Die JOB-MOBILE GmbH übernimmt keine Gewährleistungen für die Güte der von einer vermittelten Arbeitskraft erbrachten Arbeitsleistung.

§ 5Haftung

  1. Die JOB-MOBILE GmbH haftet grundsätzlich nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der JOB-MOBILE GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch unterbliebene Vermittlungsversuche und Schäden durch sogenannte Mobiltelefon-Viren bzw. Mobiltelefon-Würmer, also die Mobiltelefon-Äquivalente zu Computer-Viren und Computer-Würmer.
  2. Unwahre bzw. unvollständige Angaben seitens der Arbeitnehmer oder des Auftraggebers gegenüber der JOB-MOBILE GmbH schließen eine Haftung der JOB-MOBILE GmbH aus. Eine Haftung für eventuellen Arbeits- ausfall, mangelnde Arbeitsleistung, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen, die in der Person des Arbeit- nehmers liegen, ist ausgeschlossen.
  3. Die JOB-MOBILE GmbH übernimmt keine Haftung für veränderte Mobilfunknummern der jeweiligen Arbeitnehmer.
  4. Die unbeeinträchtigte Verfügbarkeit der Mobilfunk-Übertragungswege steht außerhalb des Einflussbereiches der JOB-MOBILE GmbH. Die JOB-MOBILE GmbH kann deshalb keine Gewährleistung oder Haftung für die mangelfreie und zeitnahe Übertragung der Daten übernehmen.
  5. Für den Fall der unbefugten Weitergabe der Unterlagen und Informationen zu Arbeitnehmern durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an Dritte, behält sich die JOB-MOBILE GmbH Schadenersatz- ansprüche ausdrücklich vor.

§ 6Datenschutz

  1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten von der JOB-MOBILE GmbH im Rahmen der Vertragsbeziehungen verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als nicht unbefugt gilt die Übermittlung von Auftraggeberdaten zu gewünschten Profilen an einen nach der Ansicht der JOB-MOBILE GmbH geeigneten Arbeitnehmer.
  2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten per SMS nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungs- vorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.
  3. Im Übrigen versichert die JOB-MOBILE GmbH die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum personen- bezogenen Datenschutz.

§ 7Nebenabreden

  1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine SMS genügt nicht der Schriftform. Ein Verzicht auf die Schriftform ist nur schriftlich möglich.

§ 8 Wirksamkeit und Salvatorische Klausel

  1. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.

§ 8Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Sofern solche Vereinbarungen aufgrund der Rechtsform des Auftraggebers und zwingenden gesetzlichen Vorschriften möglich sind, unterliegt das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Personal- vermittlung deutschem Recht und ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Köln.