Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Jobsuchende Für Arbeitgeber

§ 1Allgemeines

  1. Der Auftraggeber (Jobsuchende) verpflichtet sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erforderlichen und unter § 2 aufgezählten Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm von der Personalvermittlung JOB-MOBILE GmbH überlassenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Suche des eigenen Arbeitsplatzes zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Die durch die Personalvermittlung JOB-MOBILE GmbH erlangten Informationen über Arbeitgeber sind bei fehlendem Interesse und bei Nichteinstellung zu löschen bzw. zu vernichten.
  2. Die Personalvermittlung JOB-MOBILE GmbH verpflichtet sich, alle ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu Zwecken der Vermittlungstätigkeit zu verwenden.
  3. Fahrtkosten zu Bewerbungsterminen werden von der JOB-MOBILE GmbH nicht erstattet. Diese können gegebenenfalls bei dem vorgeschlagenen Arbeitgeber direkt geltend gemacht werden.

§ 2Arbeitsweise

  1. Die JOB-MOBILE GmbH hat eine Kartei von Arbeitgebern angelegt.
  2. Der Auftraggeber lässt der JOB-MOBILE GmbH per SMS über Mobiltelefon, im Folgenden als Anmeldungs-SMS bezeichnet, an die Nummer 89998 die folgenden Daten zukommen:
    - den erlernten Beruf oder, wenn kein Beruf erlernt wurde, die Bezeichnung Helfer,
    - das Geschlecht,
    - das Alter,
    - die Postleitzahl seines Wohnortes,
    - alle gewünschten Tätigkeiten.
  3. Diese Daten müssen wie folgt in der SMS dargestellt werden:
    Jobmobile, Beruf bzw. Helfer, Postleitzahl, gewünschte Tätigkeiten
    Beispiel: Jobmobile, Bürokaufmann/frau, 32, 50823, Sachbearbeiter/in, Empfang, allgemeine Bürotätigkeiten Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Stichwort "Jobmobile" am Anfang der SMS und die Kommata zwischen den einzelnen Begriffen dringend erforderlich sind.
  4. Seitens der JOB-MOBILE GmbH werden nur SMS bearbeitet, die von Mobiltelefon übermittelt werden. Bei SMS-Versand über Internet Anbieter erfolgt keine Bearbeitung.
  5. Anhand dieser Daten überprüft die JOB-MOBILE GmbH die in ihrer Arbeitgeberdatei gespeicherten Stellenangebote. Wenn ein passendes Stellenangebot innerhalb der Vertragsdauer vorliegt, darf die JOB-MOBILE GmbH dem Auftraggeber eine SMS mit dem Inhalt des Stellenangebotes senden. Beispiel: Ein Arbeitgeber in Köln-Ehrenfeld sucht ab sofort: Bürokaufmann/frau als Empfangssekretär/in zur Festanstellung. Berufserfahrung: 2 Jahre, gerne auch Ältere. Eigener PKW erforderlich. EDV-Kenntnisse: Excel, PowerPoint. Bei Interesse bitte Antwort "JA 0015".
  6. Wenn der Auftraggeber sich mit der Stellenbeschreibung identifizieren kann und er sich für das Angebot interessiert, beantwortet er diese Angebots-SMS mit einer SMS mit dem folgenden Inhalt: JA Auftragsnummer
  7. Nur wenn die JOB-MOBILE GmbH eine Antwort-SMS mit diesem Inhalt erhält, darf sie die Mobilfunk-Nummer des Auftraggebers an den Arbeitgeber weiterleiten. Sie behält sich eine Auswahl der weiterzuleitenden Mobilfunk-Nummern vor. Der Arbeitgeber entscheidet eigenverantwortlich, ob er mit dem Auftraggeber Kontakt aufnimmt.
  8. Die JOB-MOBILE GmbH versendet Stellengebote per Mobiltelefon. Der Auftraggeber hat deshalb dafür Sorge zu tragen, dass seine Mobilfunknummer bei Versand einer SMS an die JOB-MOBILE GmbH erkennbar ist.

§ 3Kosten und Dauer des Vertrages

  1. Die Anmeldungs-SMS kostet bis zu 3,19 €. Die Kosten sind netzabhängig. Hierin enthalten sind 2,87 € als Honorar für die JOB-MOBILE GmbH, 0,12 € für den Vodafone-Transport und max. 0,20 € für den T-Mobile-Transport. Durch die Anmeldungs-SMS kommt ein Vermittlungsvertrag für die Dauer von 30 Tagen zustande. Nach dem Ablauf der 30 Tage endet das Vertragsverhältnis. Es wird nicht automatisch verlängert.
  2. Änderungen der Kosten und der Vertragsdauer bleiben vorbehalten. Die aktuellen Kosten und die Laufzeit sind der Homepage zu entnehmen.
  3. Die Kosten für eine Antwort-SMS sind netzabhängig. Es fallen nur die jeweiligen Transportkosten des jeweiligen Netzanbieters an.

§ 4Gewährleistung

  1. Die JOB-MOBILE GmbH garantiert nicht die Vermittlung einer Arbeitsstelle. Auch garantiert die Personal- vermittlung nicht, dass innerhalb von 30 Tagen ein passendes Stellenangebot zugeschickt werden kann.
  2. Die JOB-MOBILE GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Personalentscheidungen der Arbeitgeber. Insbesondere wird nicht garantiert, dass eine Weiterleitung der Mobiltelefon-Nummer einen Bewerbungstermin zur Folge hat, oder dass ein Bewerbungstermin zur Anstellung führt. Auch spätere Kündigungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der JOB-MOBILE GmbH, sondern in dem der Arbeitgeber.

§ 5Haftung

  1. Die JOB-MOBILE GmbH haftet grundsätzlich nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Verhalten der JOB-MOBILE GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch unterbliebene Vermittlungsversuche und Schäden durch sogenannte Mobiltelefon-Viren bzw. Mobiltelefon-Würmer, also die Mobiltelefon-Äquivalente zu Computer-Viren und Computer-Würmer.
  2. Unwahre bzw. unvollständige Angaben seitens der Arbeitgeber oder des Auftraggebers gegenüber der JOB-MOBILE GmbH schließen eine Haftung der JOB-MOBILE GmbH aus.
  3. Die JOB-MOBILE GmbH übernimmt keine Haftung für veränderte Transportkosten der jeweiligen Netzanbieter. Die alleinige Informationspflicht bezüglich Tarifänderungen seines Netzanbieters übernimmt der Auftraggeber.
  4. Die unbeeinträchtigte Verfügbarkeit der SMS-Übertragungswege steht außerhalb des Einflussbereiches der JOB-MOBILE GmbH. Die JOB-MOBILE GmbH kann deshalb keine Gewährleistung oder Haftung für die mangel- freie und zeitnahe Übertragung der Daten übernehmen. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung des Honorars der JOB-MOBILE GmbH nach § 3 besteht bei von der JOB-MOBILE GmbH unverschuldeten Ausfällen nicht.
  5. Für den Fall der unbefugten Weitergabe der Unterlagen und Informationen zu Arbeitgebern durch den Auftraggeber an Dritte wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,-- € fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

§ 6Datenschutz

  1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten von der JOB-MOBILE GmbH im Rahmen der Vertragsbeziehungen verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als nicht unbefugt gilt die Übermittlung von Auftraggeberdaten an einen nach der Ansicht der JOB-MOBILE GmbH geeigneten Arbeitgeber.
  2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten per SMS nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungs- vorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.
  3. Im Übrigen versichert die JOB-MOBILE GmbH die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum personen- bezogenen Datenschutz.

§ 7Nebenabreden

  1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine SMS genügt nicht der Schriftform. Ein Verzicht auf die Schriftform ist nur schriftlich möglich.

§ 8 Wirksamkeit und Salvatorische Klausel

  1. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.