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iGZ und BAP verschmelzen zu GVP

Mit einer überwältigenden Zustimmung wurde am 21.06.2023 eine Zeitenwende eingeläutet: BAP und iGZ fusionieren zum neuen Gesamtverband der Personaldienstleister GVP.

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BAG bestätigt Zeitarbeits-Tarifverträge

Die mit Spannung erwartete Entscheidung des BAG zum Thema Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern hat die aktuellen Zeitarbeits-Tarifverträge vollumfänglich bestätigt.

Nachdem der EuGH im Fall der Abweichung von equal treatment nebulös "Ausgleichsvorteile" angemahnt hatte, gab es Befürchtungen (oder je nach Betrachtungsweise Hoffnungen), dass die aktuellen Zeitarbeits-Tarifverträge teilweise für ungültig erklärt werden könnten.

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Kurzstudie zeigt: Eindämmung der Zeitarbeit in der Pflege könnte den Fachkräftemangel verschärfen

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) führte im Auftrag des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) eine Kurzstudie unter dem Titel „Zeitarbeiterbefragung - Zeitarbeit in der Pflegebranche“ mit über 4.000 Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern durch.

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Digitalisierung im Bereich Recruiting rasant beschleunigt

Der kürzlich veröffentlichte BAP Job-Navigator zeigt, dass sich der Bereich Recruiting immer schneller digitalisiert. Sowohl die Personalauswahl als auch Vorstellungsgespräche und die Einarbeitung finden immer häufiger virtuell bzw. online statt. Bislang ging man davon aus, dass dies der Corona-Pandemie  geschuldet war. Nun zeigte sich allerdings, dass sich die Digitalisierung in diesem Bereich bereits vor der Pandemie im Eiltempo weiter entwickelte.

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Tarifpartner einigen sich auf Abschluss: Entgelte für Fachkräfte in der Zeitarbeit steigen

Nach der Erhöhung der Entgelte für die unteren Entgeltstufen 1 und 2 zum Oktober 2022, wurde nun auch eine Einigung der Zeitarbeits-Tarifpartner für für die beschäftigten ab Entgeltstufe 3 (abgeschlossene Berufsausbildung) bis 9 (Akademiker) erzielt. Die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und die arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) der Zeitarbeitgeberverbände iGZ und BAP verständigten sich auf auf eine Steigerung der Monatsentgelte ab April 2023 um 6% bis zu 9,25%.

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