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PD-Lohn besteht erneut die jährliche ITSG-Qualitätskontrolle

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Wir freuen uns, dass unsere Lohnsoftware PD-Lohn auch in diesem Jahr die strenge jährliche Qualitätskontrolle der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) im ersten Anlauf erfolgreich bestanden hat. Die wiederholte Zertifizierung bestätigt einmal mehr die hohe Qualität und die rechtliche Konformität unserer Software.

Fokus der diesjährigen Prüfung

Im Rahmen der diesjährigen Überprüfung lag ein besonderer Fokus auf der Fehlerfreiheit bei der Übermittlung von Beiträgen an die Krankenkassen. Die ITSG prüfte, ob alle Übermittlungen korrekt und ohne technische oder inhaltliche Fehler erfolgten. Darüber hinaus wurde kontrolliert, ob PD-Lohn sämtliche gesetzlichen Bestimmungen sowie die Vorgaben der Sozialversicherungen zuverlässig einhält.

Jedes Jahr erhalten wir das aktualisierte Pflichtenheft der ITSG, das die neuesten Anforderungen an Lohnsoftware-Anbieter definiert. Die ITSG-Qualitätskontrolle stellt sicher, dass alle darin enthaltenen Punkte fristgerecht und ordnungsgemäß umgesetzt werden. Dies gibt unseren Kunden die Gewissheit, dass PD-Lohn stets den aktuellen gesetzlichen Standards entspricht.

Neue Funktionalitäten in PD-Lohn

Im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Software können wir unseren Kunden in diesem Jahr eine besondere Neuerung bieten: Seit Oktober ist es mit PD-Lohn möglich, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen direkt zu erstellen. Diese Bescheinigungen dienen als Nachweis dafür, dass ein Unternehmen seinen sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt — eine wichtige Funktion für Unternehmen, die sich an Ausschreibungen oder ähnlichen Verfahren beteiligen. Dabei haben Nutzer von PD-Lohn die Wahl zwischen einer einmaligen Anforderung der Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einem Abo-Modell im gewünschten Rhythmus. Die Krankenkasse liefert die Bescheinigung ganz automatisch und Sie müssen nichts weiter dafür tun.

Ausblick auf das kommende Jahr

Auch für das kommende Jahr haben wir uns viel vorgenommen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Weiterentwicklung von PD-Lohn wird die Einführung der Möglichkeit sein, den Abruf der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Berechnung der Pflegeversicherung zu gewährleisten. Dies ist ein nur ein Teil weiterer Schritte, um den Komfort und die Benutzerfreundlichkeit unserer Software zu erhöhen und die gesetzlichen Vorgaben effizient umzusetzen.

Fazit

Die jährlich bestandene ITSG-Qualitätskontrolle unterstreicht die Qualität, Sicherheit und Rechtskonformität von PD-Lohn. Mit der neuen Funktion zur Erstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und der geplanten Weiterentwicklung in 2025 bleiben wir ein verlässlicher Partner für Unternehmen, die auf eine sichere und gesetzeskonforme Lohnabrechnung angewiesen sind. Wir danken unseren Kunden für ihr Vertrauen und werden auch in Zukunft alles daran setzen, ihnen eine leistungsfähige und zukunftssichere Software zur Verfügung zu stellen. Unser Team steht Ihne bei Fragen rund um PD-Lohn gern zur Verfügung.

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