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Neue erstinstanzliche Entscheidung gegen tarifvertragliche Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer

Vom Bundesarbeitsgericht wird noch immer eine Klärung der Frage erwartet, ob die 18-monatige Höchstüberlassungsdauer lt. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch Tarifverträge verlängert werden kann. Eine für den 26.01.2022 erwartete Entscheidung wurde vom BAG verschoben - momentan noch ohne Bekanntgabe eines Ersatztermines. Im Dezember 2020 gab es zu diesem Thema konträre Entscheidungen zweier Kammern des LAG Baden-Württemberg. Aktuell gab es zu diesem Streitthema eine Entscheidung in erster Instanz des Arbeitsgerichtes Iserlohn. Das Gericht urteilte aus, dass eine Verlängerung der 18-monatigen Frist nur zulässig ist, insofern beide Vertragspartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) tariflich gebunden sind. Sollte sich diese Sichtweise durchsetzen, droht der Branche neues Ungemach.

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Lohneinbehalt bei fehlendem Tätigkeitsnachweis?

Darf Lohn zurückbehalten oder gekürzt werden, wenn Stundenzettel / Tätigkeitsnachweise vom Arbeitnehmer nicht erbracht werden? Zu diesem - in der Praxis häufig anzuteffenden - Problem nimmt die Fachanwältin für Arbeitsrecht - Christiane Höppner - Stellung.

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