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Ab 01.01.2023: Neue Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit

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Am 23. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger die 5. Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung veröffentlicht. Verleiher sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, ihren Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern einen Stundenlohn von mindestens 12,43 Euro zu zahlen. Dieser erhöht sich stufenweise zu folgenden Terminen:

01.04.2023: 13,00 Euro
01.01.2024: 13,50 Euro

Diese Stundenlöhne entsprechen der untersten Entgeltgruppe der einschlägigen Tarifverträge BAP-DGB sowie iGZ-DGB und sind auch in s.g. verleihfreien Zeiten zu zahlen.

Quelle: Bundesanzeiger / Bild: depositphotos.com ID: 146639159

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